663
3384
BEIM EINATMEN GIFTIGER FLÜSSIGER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G., mit einem LC50-Wert von höchstens 1000 ml/m3 und einer gesättigten Dampfkonzentration von mindestens 10 LC50
6.1 (3), I, (C/D)

Daten für UN 3384, BEIM EINATMEN GIFTIGER FLÜSSIGER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G., mit einem LC50-Wert von höchstens 1000 ml/m3 und einer gesättigten Dampfkonzentration von mindestens 10 LC50

UN-nummer 3384
Benennung BEIM EINATMEN GIFTIGER FLÜSSIGER STOFF, ENTZÜNDBAR, N.A.G., mit einem LC50-Wert von höchstens 1000 ml/m3 und einer gesättigten Dampfkonzentration von mindestens 10 LC50
Kommentar
Klasse 6.1
Klassifizierung TF1
Verpackungsgruppe I
Gefahrzettel 6.1+3
Gefahrnummer 663
Beförderungskategorie 1
Tunnelbeschränkungscode (C/D)
Sondervorschriften 274
Begrenzte Mengen 0
Freigestellte Mengen E0
Verpackungsanweisungen P602
Sondervorschriften für verpackung
Sondervorschriften für zusammenpackung MP8 MP17
Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut Container anweisungen T20
Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut Container sondervorschriften TP2
Tankcodierung für ADR-Tanks L10CH
Sondervorschriften für ADR-Tanks TU14 TU15 TE19 TE21
Fahrzeug für die Beförderung in Tanks FL
Sondervorschriften für die beförderung: Versandstücke
Sondervorschriften für die beförderung: Lose Schüttung
Sondervorschriften für die beförderung: Be- und Entladung, Handhabung CV1 CV13 CV28
Sondervorschriften für die beförderung: Betrieb S2 S9 S14