99
3257
ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., bei oder über 100 °C und, bei Stoffen mit einem Flammpunkt, unter seinem Flammpunkt (einschließlich geschmolzenes Metall, geschmolzenes Salz usw.), eingefüllt bei einer Temperatur über 190 °C
9, III, (D)

Daten für UN 3257, ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., bei oder über 100 °C und, bei Stoffen mit einem Flammpunkt, unter seinem Flammpunkt (einschließlich geschmolzenes Metall, geschmolzenes Salz usw.), eingefüllt bei einer Temperatur über 190 °C

UN-nummer 3257
Benennung ERWÄRMTER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., bei oder über 100 °C und, bei Stoffen mit einem Flammpunkt, unter seinem Flammpunkt (einschließlich geschmolzenes Metall, geschmolzenes Salz usw.), eingefüllt bei einer Temperatur über 190 °C
Kommentar
Klasse 9
Klassifizierung M9
Verpackungsgruppe III
Gefahrzettel 9
Gefahrnummer 99
Beförderungskategorie 3
Tunnelbeschränkungscode (D)
Sondervorschriften 274 643 668
Begrenzte Mengen 0
Freigestellte Mengen E0
Verpackungsanweisungen P099 IBC99
Sondervorschriften für verpackung
Sondervorschriften für zusammenpackung
Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut Container anweisungen T3
Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut Container sondervorschriften TP3 TP29
Tankcodierung für ADR-Tanks LGAV
Sondervorschriften für ADR-Tanks TU35 TC7 TE6 TE14 TE18 TE24
Fahrzeug für die Beförderung in Tanks AT
Sondervorschriften für die beförderung: Versandstücke
Sondervorschriften für die beförderung: Lose Schüttung VC3
Sondervorschriften für die beförderung: Be- und Entladung, Handhabung
Sondervorschriften für die beförderung: Betrieb