70
2919
RADIOAKTIVE STOFFE, UNTER SONDERVEREINBARUNG BEFÖRDERT, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt
7, (-)
ADR adschnitt gilt nicht für diesen Stoff!

Daten für UN 2919, RADIOAKTIVE STOFFE, UNTER SONDERVEREINBARUNG BEFÖRDERT, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt

UN-nummer 2919
Benennung RADIOAKTIVE STOFFE, UNTER SONDERVEREINBARUNG BEFÖRDERT, nicht spaltbar oder spaltbar, freigestellt
Kommentar
Klasse 7
Klassifizierung
Verpackungsgruppe
Gefahrzettel 7X
Gefahrnummer 70
Beförderungskategorie 0
Tunnelbeschränkungscode
Sondervorschriften 172 317 325
Begrenzte Mengen 0
Freigestellte Mengen E0
Verpackungsanweisungen siehe 2.2.7 und 4.1.9
Sondervorschriften für verpackung siehe 4.1.9.1.3
Sondervorschriften für zusammenpackung MP1
Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut Container anweisungen
Ortsbewegliche Tanks und Schüttgut Container sondervorschriften
Tankcodierung für ADR-Tanks
Sondervorschriften für ADR-Tanks
Fahrzeug für die Beförderung in Tanks
Sondervorschriften für die beförderung: Versandstücke
Sondervorschriften für die beförderung: Lose Schüttung
Sondervorschriften für die beförderung: Be- und Entladung, Handhabung CV33
Sondervorschriften für die beförderung: Betrieb S6 S11 S21